Hessischer Waldbesitzerverband

Grünes Band Hessen? Ja! Aber so nicht!

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In der mündlichen Anhörung des Umweltausschusses des Hessischen Landtages am 23. November wurde der Gesetzentwurf über die Ausweisung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Hessen“ zum Teil heftig kritisiert. Der Hessische Waldbesitzerverband fordert das Land Hessen auf,

  1. den Rahmenvertrag über den Naturschutz im Wald einzuhalten,
  2. das Gesetzgebungsverfahren anzuhalten und alle privaten und kommunalen Flächen aus der Gebietskulisse herauszunehmen,
  3. für Flächen, die durch naturschutzfachliche Gutachten für schutzwürdig und schutzbedürftig befunden werden, soll das Land Naturschutzverträge mit den Grundstückseigentümern aushandeln,
  4. das Gutachten über die Gebietsauswahl und die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der einbezogenen Flächen ist vorzulegen. Kriterien für die Gebietsauswahl und die Festlegung der Gebietsgrenzen

 

In der Sitzung des Umweltausschusses am 11. Dezember haben die CDU und Bündnis 90 Die Grünen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf beschlossen. Danach sollen etwa 135 Hektar Flächen aus der Gebietskulisse herausgenommen werden.

Bei Drückjagden in den Schutzzonen II und III des Grünen Bandes dürfen Hunde eingesetzt werden.

Die Ziele für die Forstwirtschaft beziehen sich auf die im Hessischen Waldgesetz festgeschriebenen Bewirtschaftungsziele.

Soweit schon mal ein kleines Entgegenkommen des Landes.

Umweltministerin Hinz behauptet, die forstliche Bewirtschaftung des Waldes könne wie bisher ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Doch das stimmt so nicht.

  1. die naturnahen Buchenwälder verschiedener Standorte, Eichen-, Hainbuchenwälder sind in ihrem Bestand zu erhalten und zu schützen.
  2. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist Nationalen Naturmonument Grünes Band Hessen im Wald verboten. Damit ist eine Vorausflugspritzung von Fichtenpoltern gegen die Massenvermehrung von Borkenkäfern verboten. Auch das Tauchen von Nadelholzpflanzen gegen Rüsselkäferbefall, oder eine Mehltaubehandlung von Eichenkulturen oder eine Mäusebekämpfung Rodentiziden ist verboten.
  3. der Neubau ortsfester jagdlicher Ansitzeinrichtungen sowie die Anlage neuer Jagdschneisen ist in der Zone II nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar und nur mit Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde erlaubt.
  4. Für die in das Gebiet des Nationalen Naturmonument einbezogenen Flächen gilt nach § 66 generell ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Landes. Es kann unter bestimmten Bedingungen ausgeübt werden, wenn es zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele erforderlich ist. Allein das Vorkaufsrecht führt zu einem erheblichen Wertverlust und zum Verlust der Beleihungsfähigkeit der betroffenen Grundstücke.
  5. Die Ausweisung per Gesetz statt durch Rechtsverordnung oder Naturschutzverträge schränkt die Rechtschutzmöglichkeiten der betroffenen Grundstückseigentümer massiv ein.

Umweltministerin Hinz behauptet, das Gutachten über die Gebietsauswahl und die Schutzwürdigkeit der in das Grüne Band Hessen einbezogenen Flächen sei öffentlich zugänglich, doch dem Hessischen Waldbesitzerverband ist dieses Gutachten trotz mehrfacher Nachfrage und Bitte um Herausgabe bis heute (23. Januar 2023) unbekannt.

Die Kampagne

Nein zum derzeitigen Gesetzentwurf zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Hessen

Der Hessische Waldbesitzerverband hat im Rahmen der Verbändeanhörung mehrere umfangreiche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf “Nationales Naturdenkmal Grünes Band Hessen” eingereicht und sowie zahlreiche Gespräche mit den hessischen Landtagsabgeordneten geführt. Auch bei einer öffentlichen Anhörung  vor dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden die Anliegen der Betroffenen nochmals vorgetragen.

Nun startet eine groß angelegte öffentlichkeitswirksame Kampagne unter dem Titel „Grünes Band, ja! Aber so Nicht!“. 

Um unsere Positionen noch deutlicher zu machen gibt es eine Unterschriftenaktion, welche gleichzeitig als Votum für eine mögliche Demonstration dient.

Der Hessische Waldbesitzerverband konnte zudem zahlreiche Verbände, wie den Landesjagdverband Hessen, den Hessischen Bauernverband, den Verband der Jagdgenossen und Eigenjagdbesitzer in Hessen, sowie die Familienbetriebe Land und Forst Hessen als Unterstützer gewinnen.

Der Weg zu einem Grünen Band für ALLE:

 
  • Alle Grundflächen in kommunalem und privatem Eigentum sind aus den Zonen II und III der Gebietskulisse des Gesetzentwurfs zur Ausweisung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Hessen“ herauszunehmen.
  • Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Flächen sind durch Gutachten nachzuweisen.
  • Für schutzbedürftige Waldflächen sind den Eigentümerinnen und Eigentümern Naturschutzverträge auf der Grundlage des Rahmenvertrages für den Naturschutz im Wald vom 27. November 2002 anzubieten.
  • Für landwirtschaftliche Flächen, die zu den Zielen des Grünen Bandes beitragen sollen, sind die Vereinbarungen des Runden Tisches Landwirtschaft und Naturschutz zu beachten.
  • Die Jagdausübung muss im gesamten Grünen Band uneingeschränkt möglich sein.

So können Sie sich beteiligen:

  • Teilnahme an der Unterschriftenaktion
  • Die Kampagne auf Social Media: teilen, liken, kommentieren!
  • Sprechen Sie mit Ihren Wahlkreisabgeordneten der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen 

Unterschriftenaktion zur Kampagne

“Grünes Band Hessen – Entwicklung fördern anstatt durch Verbote verhindern”
 

Alle Inhalte der Unterschriftenaktion zu Kampagne finden Sie HIER (Download)

Statements von Betroffenen

 

„Als Waldbesitzerpräsident habe ich vor 20 Jahren mit dem damaligen Umweltminister Wilhelm Dietzel den Rahmenvertrag für den Naturschutz im Wald unterschrieben. Ich erwarte, dass die Landesregierung diesen Vertrag einhält. Private und kommunale Waldflächen sind aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Den Eigentümern schutzwürdiger Waldflächen sind Naturschutzverträge anzubieten.“
Michael Freiherr von der Tann
Ehrenpräsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Träger des Bundesverdienstkreeuzes, Träger des Hessischen Verdienstordens
„Große Teile der Gemeinde Herleshausen liegen im Grünen Band und würde durch den Gesetzentwurf der Landesregierung in ihrer Entwicklung erheblich eingeschränkt. Land- und Forstwirte in unserer wirtschaftsschwachen Region dürfen durch Regelungen im Grünen Band-Gesetz keine Nachteile haben.“
Lars Böckmann
Bürgermeister der Gemeinde Herleshausen
„Wir Waldbauern in der Rhön erhalten und schützen unsere Wälder. Wir brauchen keinen Paragraphen-zaun, um die Erinnerung an die Teilung Deutschlands wach zu halten. Wer bedrohte Lebensräume und Arten in unseren Wäldern anders als wir schützen will, soll Verträge mit uns schließen! Als Partner auf Augenhöhe machen wir gerne mit.“
Christoph Müller
Vorsitzender der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Osthessen w.V.
„Das Gesetz stellt einen Bruch der am Runden Tisch "Landwirtschaft und Naturschutz“ getroffenen Kooperationsvereinbarung dar, dass freiwillige, vertragliche Naturschutzmaßnahmen Vorrang haben. Bereits heute nehmen viele landwirtschaftliche Flächen in den Schutzzonen an Agrarumwelt-maßnahmen teil. Durch gesetzliche Vorgaben wäre eine solche Teilnahme nicht mehr möglich und freiwillige Leistungen würden konterkariert.“
Karsten Schmal
Präsident des HBV, stellv. für betroffene Landwirte
„Die Deutsch-Deutsche Grenze mit ihren martialischen Befestigungen ist den Bürgern der grenznahen Gemeinden noch sehr genau in Erinnerung. Das Grüne Band sollte Erinnerungen an die Wiedervereinigung unseres Landes nicht mit Einschränkungen der Grundrechte der angrenzenden Eigentümer verknüpfen, sondern mit Freiheit und demokratischen Grundwerten zelebrieren.“
Wolf von Christen
Waldbesitzer im Grünen Band

Weitere Informationen

Pressemitteilung

des Hessischen Waldbesitzerverbandes e.V. 

Beitrag in der Hessenschau

Der Hessische Waldbesitzerverband im Interview mit der hessenschau, zu Gast im hessischen Wald an der Grenze zu Thüringen.

Stellungnahmen

Hier finden Sie alle Stellungnahmen, die im Zuge der öffentlichen Anhörung abgegeben wurden.

Christian Raupach

Christian Raupach

Geschäftsführender Direktor

Wir helfen gern!

Sie haben Anfragen an den Hessischen Waldbesitzerverband e.V.? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Christian Raupach
Taunusstr. 151
61381 Friedrichsdorf

Tel.: 06172 / 7047

E-Mail: info@hesswald.de