Hessischer Waldbesitzerverband

Wildschäden jetzt vermeiden

Die Pflanzzeit geht dem Ende zu. Die Vegetation beginnt auszutreiben. In wenigen Wochen ist die Kulturlandschaft wieder grün. Zugleich ist jetzt die Gefahr von Schäden durch Wildverbiss und Fegen besonders groß, weil bis zum Austrieb der Vegetation die Nahrungsgrundlage für wiederkäuende Tierarten noch spärlich ist.

Jetzt jagen!

Die Tage werden länger, das Wild ist jetzt wieder bei Tageslicht zu sehen. Am 1. April hat die Jagdzeit für Rehböcke, Schmalrehe (einjährige weibliche Rehe), sowie einjährige männliche und weibliche Tiere beim Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild begonnen. Sprechen Sie mit ihren Jagdpächtern. Jetzt sollten sie jagen. Rehböcke fangen im April an, ihre Territorien abzugrenzen. Sie scheuern (fegen) ihr neu gebildetes Gehörn an jungen Bäumen, um die Basthaut loszuwerden und ihre Duftmarkierung zu platzieren. Dabei können an den Forstkulturen und natürlich ausgesamten Waldverjüngungen in kurzer Zeit große Schäden entstehen. Das lässt sich verhindern, wenn jetzt auf den Anpflanzungen vor allem Rehböcke und Schmalrehe, Rotspießer und Schmaltiere erlegt werden.

Wildschaden erheben und anmelden!

Wildschäden im Wald müssen zweimal im Jahr gemeldet werden, zum 30. April und zum 30. September. Nur ein bei der zuständigen Stelle in der Kommune fristgerecht angemeldeter Schaden ist auch ein Schaden. Es kann immer nur der zwischen den beiden Meldeterminen neu entstandene Wildschaden angerechnet werden.

Auch wenn Jagdgenossenschaften mit dem Jagdpächter im Pachtvertrag eine jährlich wiederkehrende pauschale Wildschadensentschädigung vereinbart haben, muss der Schaden erhoben und gemeldet werden. Übersteigt der Schaden die vom Jagdpächter gezahlte Wildschadenspauschale, ist der überschießende Entschädigungsbetrag von der Jagdgenossenschaft zu zahlen.

Wie werden Wildschäden erhoben?

Ein vereinfachtes Verfahren zur Wildschadenserhebung und -berechnung ist jetzt aktuell vom Deutschen Forstwirtschaftsrat zusammen mit dem Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik herausgegeben worden. Es ist online verfügbar und kann als App auf jedem Smartphone installiert werden:

https://kwf2020.kwf-online.de/bewertung-von-wildschaeden-im-wald/

Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens und der Wildschadenserhebung finden Sie hier:

https://kwf2020.kwf-online.de/bewertung-von-wildschaeden-im-wald/

Wildschäden in geförderten Forstkulturen gefährlich

In öffentlich geförderten Forstkulturen können Schäden durch Wildverbiss sehr unangenehme Folgen haben. Wenn die Forstbehörde geförderte Kulturen kontrolliert und die Kultur ganz oder teilweise durch Wildschäden ausgefallen ist, kann die Forstbehörde den Förderbetrag ganz oder teilweise zurückfordern. Diese Bedingung hat der Antragsteller der Fördermaßnahme unterschrieben und ist daran gebunden.

Forstzertifikate setzen angepasste Wildbestände voraus

Der Lebensraum des Wildes hat sich in großen Teilen Hessens und angrenzenden Bundesländern durch großflächig abgestorbene Waldflächen gravierend verändert. Deshalb sind die Wildbestände an diese Lebensraumverhältnisse jetzt anzupassen. Das ist nicht nur eine Vorgabe der geltenden Wald- und Jagdgesetze. Es ist auch eine Bedingung der Forstzertifizierungssysteme. Zertifikatsinhaber, die dauerhaft die Augen verschließen und weder Jagdausübungsberechtigte in die Pflicht nehmen, oder die Erhebung und Anmeldung von Wildschäden versäumen, könnten beim nächsten Audit das Forstzertifikat verlieren.  Die Folgen für die Holzvermarktung können erheblich sein.

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