Hessischer Waldbesitzerverband

Unser Wald

Soviel Wald in Hessen

Wem der Wald gehört, der ist für ihn verantwortlich. Nachhaltige Forstwirtschaft, ein seit dreihundert Jahren gültiges Grundprinzip der Waldeigentümer und Förster, hat dazu geführt, dass in Hessen 42 Prozent der Landesfläche bewaldet geblieben sind. Damit ist Hessen mit einer Waldfläche von 895 000 Hektar eines der waldreichsten Bundesländer in Deutschland. Und das trotz hoher Bevölkerungsdichte und einer von Straßen, Bahnlinien, Versorgungstrassen und Siedlungsgebieten zerschnittenen Landschaft.

Wie viel Wald gibt es:

Hessischer Waldbesitzerverband e.V. - Infografik Waldanteil Landkarte Hesen und Deutschland im Vergleich

Wem gehört der Wald:

Waldanteil

Holzvorrat

Hessischer Waldbesitzerverband e.V. - Holzvorrat in Hessen Infografik

Ein Überblick

Der private Waldbesitz in Hessen ist meist seit vielen Generationen in der Hand von Familien. Hier kann der Enkel die Bäume bestaunen, welche der Opa gepflanzt hat. Für diese Familien ist der Wald ein wahres Herzensprojekt. Verstreut im ganzen Land liegen große und kleinste Privatwälder eng verwoben mit staatlichem und kommunalem Waldbesitz. Große Forstbetriebe gehören meist alteingesessenen Familien und verfügen über eine eigene Forstverwaltung. Vor allem auf den Dörfern gehören viele kleine Waldparzellen zu landwirtschaftlichen Betrieben. Hier wird noch heute der Bedarf kleiner landwirtschaftlicher Betriebe an Bauholz, Holz für Weidepfähle und Stangen sowie Brennholz gedeckt.

 Nördlich der Wetterau liegen die zum Privatwald zählenden Gemeinschaftswälder. Über 370 altrechtliche Eigentümergemeinschaften bewirtschaften in Hessen ihre Wälder, die zusammen etwa 40.000 Hektar Fläche umfassen. Die einzelnen Betriebe zwischen 20 und 800 Hektar Größe gehören zum Teil seit mehreren Hundert Jahren Gemeinschaften von 20 bis 160 meist ortsansässigen Bürgern. Jeder hat einen ideellen Anteil am gesamten Waldvermögen. Sie entscheiden gemeinsam, wie der Wald bewirtschaftet wird. In vielen dieser Haubergsgenossenschaften, Waldinteressentenschaften oder Markwälder werden Forstbetriebsarbeiten von einigen der Anteilseigentümer selbst geleistet. Sie ernten Holz, legen neue Waldkulturen an und pflegen sie, bauen Zäune und durchforsten junge Waldbestände. Im § 20 des HWaldG (Hessisches Waldgesetz) und in der „Verordnung über die Organisation von Gemeinschaftswald“ sind die Rechtsgrundlagen der Gemeinschaftswälder geregelt. Im hessischen Waldbesitzerverband sind die Gemeinschaftswälder in einer Landesgruppe zusammengeschlossen und sind auch im Präsidium vertreten.

Über 400 Kommunen in Hessen besitzen Wald, insgesamt 324.320 Hektar. Für die Kommunen ist der Wald eine bedeutende Naturressource. In den Ballungsgebieten ist der Wald vorrangig Erholungsort, Wasser- und Luftfilter, Schallschutz und Rückzugsgebiet für Tiere und Pflanzen. Er gestaltet die Landschaft und bietet Ruhezonen im städtischen Trubel. Doch auch die Erträge aus der forstwirtschaftlichen Nutzung sind bedeutend für die Kommunen und spielen zum Teil eine erhebliche Rolle für den Haushalt. Der Wald ist Arbeitsplatz für Waldarbeiter, Förster, Lohnunternehmer. Das produzierte Holz wird in den Sägewerken, Zimmereien, Möbelfabriken, Parkettfirmen, oder in der Furnier-, Spanplatten- und Papierindustrie im Umkreis verarbeitet. Wertvolle Hölzer gelangen auch in den Export.

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