Hessischer Waldbesitzerverband

Der aktuelle Zustand des Waldes wird in der Bundeswaldinventur (BWI) zusammengefasst, die im Auftrag der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird.

Die Bundeswaldinventur ist eine gesetzlich vorgeschriebene forstliche Großrauminventur, die in ganz Deutschland durchgeführt wird. Mit dieser Inventur wird der Waldzustand und die forstlichen Produktionsmöglichkeiten in den deutschen Wäldern erfasst. Die Ergebnisse sind maßgebende Grundlage für forst- und umweltpolitischen Entscheidungen in Deutschland. Es wurden bislang drei Bundeswaldinventuren in den alten und zwei Inventuren in den ostdeutschen Bundesländern durchgeführt.

Zum ersten Mal wurde die Bundeswaldinventur in den Jahren 1986 bis 1989 durchgeführt. Danach erfolgten zwei weitere Inventuren bis zum Jahr 2012. Am 1. April 2021 startete die vierte Bundeswaldinventur, bis Ende Dezember 2022 sollen Daten erhoben sein.

Da nicht der gesamte deutsche Wald untersucht werden kann, werden bei der Bundeswaldinventur Stichproben durchgeführt. Dazu wird ein Gitternetz mit einem Linienabstand von vier Kilometern über die gesamte Bundesrepublik gelegt und an den Schnittpunkten der Linien Trakte für die Stichproben eingerichtet. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung ist der § 41a des Bundeswaldgesetzes.

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