Hessischer Waldbesitzerverband

Der Hessische Waldbesitzerverband e.V.

Der Hessische Waldbesitzerverband, erstmalig am 18. Juli 1919 erwähnt, vertritt die Interessen der über 60.000 privaten und kommunalen Waldbesitzer in Hessen. Er tritt für die Leistungssteigerung der forstlichen Betriebe ein und bekennt sich zu dem Grundsatz der Unantastbarkeit des Waldeigentums, der Freiheit seiner Bewirtschaftung und des Rechts auf Selbstverwaltung.

Neben Interessenvertretung und der Beratung der Mitglieder bietet der Verband vor allem eine Vielzahl an Fachseminaren zu forstlichen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und jagdlichen Themen an.

Geschäftsstelle

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Friedrichsdorf unterstützen den Präsidenten sowie alle weiteren Organe und Gremien des Verbandes bei ihren Aufgaben fachlich und organisatorisch.  Die Geschäftsstelle dient den Mitgliedern als direkter Ansprechpartner.

Präsident Prinz zu Waldeck und Pyrmont mit dem Büroteam

Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Unsere Kreisgruppen

Wer vertritt die Waldbesitzer?

Das oberste Entscheidungsgremium des Waldbesitzerverbandes ist die Generalversammlung. Sie wählt den Vorstand, in dem alle Waldbesitzarten und Regionen Hessens vertreten sind. Der Vorstand wählt das Präsidium sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten, die den Verband nach außen vertreten und alle kurzfristigen Entscheidungen im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung treffen. In den Regionen Hessens vertreten die Kreisgruppen des Verbandes die Interessen der Waldeigentümer. Die Tagesarbeit erledigt die Geschäftsstelle in Friedrichsdorf.

Hessischer Waldbesitzerverband e.V. - Organigram des Verbandes Infografik

Das Präsidium

Der Präsident und das Präsidium entscheiden alle Fragen des Waldbesitzerverbandes, die nicht durch die Satzung der Generalversammlung, dem Vorstand oder der Kreisgruppenversammlung vorbehalten sind.

Hessischer Waldbesitzerverband e.V. - Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont Privatwald

Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont

Präsident

Bürgermeister Roland Seel

Vizepräsident

Hessischer Waldbesitzerverband e.V. - Hubertus Freiherr Roeder von Diersburg Privatwald

Hubertus Freiherr Roeder von Diersburg

Privatwald

Hendrik Block

Kommunalwald & Schatzmeister

Hessischer Waldbesitzerverband e.V. - Ralf Kredel, Kleinprivatwald

Ralf Kredel

Kleinprivatwald

Hessischer Waldbesitzerverband e.V. - Frank Wiegand

Frank Wiegand

Gemeinschaftswald

Der Vorstand

Der Vorstand unterstützt das Präsidium in allen grundsätzlichen Fragen. Seine Mitglieder aus dem großen und kleinen Privatwald, dem Kommunalwald und den Gemeinschaftswäldern kommen aus allen Landesteilen Hessens.

Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Hessischen Waldbesitzerverbandes. In der Generalversammlung legen der Vorstand und die Geschäftsführung Rechenschaft über ihre Arbeit ab und stellen grundsätzliche Fragen für die Zukunft den Mitgliedern zur Entscheidung. In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.

Der Verband ist durch 10 Kreisgruppen mit eigenen Vorständen über ganz Hessen vertreten. Die Kreisgruppen dienen dabei als Ansprechpartner für lokale forstpolitische Fragen. Die Vorsitzenden der Kreisgruppen bilden zusammen die Kreisgruppenkonferenz, die gleichzeitig das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Erweiterten Vorstands hat.

Durch diese Organisationsstruktur können örtliche Besonderheiten der Regionen Hessens und der unterschiedlichen nicht staatlichen Waldbesitzformen berücksichtigt werden.

Forstzusammenschlüsse/Forstbetriebsgemeinschaften: Die Forstbetriebsgemeinschaften koordinieren und organisieren viele forstbetriebliche Arbeiten in den Wäldern der angeschlossenen privaten und kommunalen Waldeigentümer. Vom gemeinsamen Holzverkauf, der Material- und Pflanzenbeschaffung, dem besitzübergreifenden Wegebau bis hin zu Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen bieten sie ihren Mitgliedern viele Serviceleistungen.

Vertreter
für den Privatwald

Dr. Constantin von Brandenstein
Schlüchtern

Georg Graf zu Erbach-Erbach
Erbach

Thilo von Gilsa
Ludwigsau

Philipp von der Malsburg
Zierenberg

Christoph Müller
Eichenzell

Klaus Rauber
Grebenhain

Philipp Victor Russell
Zierenberg

Sebastian Schramm
Fulda

Dominik von Schwertzell
Willingshausen

Alexander Fürst zu Stolberg-Roßla
Ortenberg

Johannes Freiherr von Warsberg
Neckarsteinach

Frank Zulauf
Hammelbach

Vertreter
für den Gemeinschaftswald

Heinrich Breitstadt
Ebsdorfergrund

Sylvia Ruppel
Hungen-Bellersheim

Klaus Stiegel
Felsberg

Stefan Walther
Großenritte

Jörg Weinhausen
Borken-Kerstenhausen

Vertreter
für den Kommunalwald

Bürgermeisterin Julia Krügers
Schmitten

Bürgermeister Volker Oehlenschläger
Fürth

Bürgermeister Henning Scheele
Lichtenfels

Bürgermeister Edwin Schneider
Ulrichstein

Frank Zabel
Selters

Vertreter
für den Hessischen Bauernverband e.V.

Karsten Schmal
Waldeck-Sachsenhausen

Vertreter
für die Weihnachtsbaum-
erzeuger

Holger Schneider
Gudensberg

Vertreter
für die Forstsachverständigen

Fritz Richter
Schwalmtal

Downloads

Satzung des Hessischen Waldbesitzerverbandes e.V.

in der Fassung der Beschlüsse vom 8. Januar 1953, den Erweiterungen vom 27. Mai 1956 und den Änderungen vom 18. Juni 1960, 24. Juni 1961, 3. Juli 1979, 23. August 2013 und
15. Oktober 2020.

Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 2021

 

Weihnachtsbaum-
erzeuger

Weihnachtsbäume werden in Hessen von den Forstbetrieben im Wald oder von kleinen Erzeugerbetrieben angebaut. Diese vermarkten ihre Naturbäume zu großen Teilen direkt aus der Kultur oder von kleinen Ständen an die Familien. Im Arbeitskreis Hessischer Weihnachtsbaum haben sich die hessischen Weihnachtsbaumerzeuger zusammengeschlossen, um eine gemeinsame und starke Vertretung ihrer Interessen zu erreichen. Weiterhin werden durch einen intensiven Informationsaustausch zwischen den Betrieben und gemeinsame Produktions- und Vermarktungsinitiativen positive Entwicklungen erreicht.

Fachgruppe
Forstsachverständige

Die “Fachgruppe der Forstsachverständigen in Hessen” hat sich unter dem Dach des Hessischen Waldbesitzerverbandes gegründet. Sie setzt sich für die Interessen der Mitglieder ein, informiert diese über alle relevanten forstpolitischen Entwicklungen und unterstützt sie bei Fachfragen. Eine zentrale Aufgabe der Fachgruppe ist auch die Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft über Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung. Sie sind Mitglied und beraten den Hessischen Waldbesitzerverband e.V. als unabhängiges Gremium in forstfachlichen Fragen.

Fachlich bietet die Fachgruppe der Forstsachverständigen in Hessen ein breites Spektrum von Dienstleistungen rund um den Wald.

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