Der Hessische Waldbesitzerverband e.V.
Der Hessische Waldbesitzerverband, erstmalig am 18. Juli 1919 erwähnt, vertritt die Interessen der über 60.000 privaten und kommunalen Waldbesitzer in Hessen. Er tritt für die Leistungssteigerung der forstlichen Betriebe ein und bekennt sich zu dem Grundsatz der Unantastbarkeit des Waldeigentums, der Freiheit seiner Bewirtschaftung und des Rechts auf Selbstverwaltung.
Neben Interessenvertretung und der Beratung der Mitglieder bietet der Verband vor allem eine Vielzahl an Fachseminaren zu forstlichen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und jagdlichen Themen an.
Geschäftsstelle
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Friedrichsdorf unterstützen den Präsidenten sowie alle weiteren Organe und Gremien des Verbandes bei ihren Aufgaben fachlich und organisatorisch. Die Geschäftsstelle dient den Mitgliedern als direkter Ansprechpartner.
Wer vertritt die Waldbesitzer?
Das oberste Entscheidungsgremium des Waldbesitzerverbandes ist die Generalversammlung. Sie wählt den Vorstand, in dem alle Waldbesitzarten und Regionen Hessens vertreten sind. Der Vorstand wählt das Präsidium sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten, die den Verband nach außen vertreten und alle kurzfristigen Entscheidungen im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung treffen. In den Regionen Hessens vertreten die Kreisgruppen des Verbandes die Interessen der Waldeigentümer. Die Tagesarbeit erledigt die Geschäftsstelle in Friedrichsdorf.

Das Präsidium
Der Präsident und das Präsidium entscheiden alle Fragen des Waldbesitzerverbandes, die nicht durch die Satzung der Generalversammlung, dem Vorstand oder der Kreisgruppenversammlung vorbehalten sind.

Michael Freiherr von der Tann
Präsident

Matthias Becker
Schatzmeister

Hubertus Freiherr Roeder von Diersburg
Privatwald

Hendrik Block
Kommunalwald

Frank Wiegand
Gemeinschaftswald

Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont
Privatwald

Ralf Kredel
Kleinprivatwald
Der Vorstand
Der Vorstand unterstützt das Präsidium in allen grundsätzlichen Fragen. Seine Mitglieder aus dem großen und kleinen Privatwald, dem Kommunalwald und den Gemeinschaftswäldern kommen aus allen Landesteilen Hessens.
Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Hessischen Waldbesitzerverbandes. In der Generalversammlung legen der Vorstand und die Geschäftsführung Rechenschaft über ihre Arbeit ab und stellen grundsätzliche Fragen für die Zukunft den Mitgliedern zur Entscheidung. In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Der Verband ist durch 10 Kreisgruppen mit eigenen Vorständen über ganz Hessen vertreten. Die Kreisgruppen dienen dabei als Ansprechpartner für lokale forstpolitische Fragen. Die Vorsitzenden der Kreisgruppen bilden zusammen die Kreisgruppenkonferenz, die gleichzeitig das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Erweiterten Vorstands hat.
Durch diese Organisationsstruktur können örtliche Besonderheiten der Regionen Hessens und der unterschiedlichen nicht staatlichen Waldbesitzformen berücksichtigt werden.
Forstzusammenschlüsse/Forstbetriebsgemeinschaften: Die Forstbetriebsgemeinschaften koordinieren und organisieren viele forstbetriebliche Arbeiten in den Wäldern der angeschlossenen privaten und kommunalen Waldeigentümer. Vom gemeinsamen Holzverkauf, der Material- und Pflanzenbeschaffung, dem besitzübergreifenden Wegebau bis hin zu Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen bieten sie ihren Mitgliedern viele Serviceleistungen.
Vertreter
für den Privatwald
Dr. Hubert Beier
Nüsttal
Dr. Constantin von Brandenstein
Schlüchtern
Philipp von der Malsburg
Zierenberg
Christoph Müller
Eichenzell
Klaus Rauber
Grebenhain
Philipp Victor Russell
Zierenberg
Karsten Schmal
Waldeck-Sachsenhausen
Thilo von Gilsa
Ludwigsau
Dominic von Schwertzell
Willingshausen
Alexander Fürst zu Stolberg-Roßla
Ortenberg
Johannes Freiherr von Warsberg
Neckarsteinach
Frank Zulauf
Hammelbach
Vertreter
für den Gemeinschaftswald
Heinrich Breitstadt
Ebsdorfergrund
Sylvia Ruppel
Hungen-Bellersheim
Klaus Stiegel
Felsberg
Stefan Walther
Großenritte
Jörg Weinhausen
Borken-Kerstenhausen
Vertreter
für den Kommunalwald
Peter Klug
Laubach
Bürgermeister Volker Oehlenschläger
Fürth
Bürgermeister Roland Seel
Grävenwiesbach
Vertreter
für die Weihnachtsbaum-
erzeuger
Karl-Wilhelm Fladerer
Haiger
Vertreter
für die Forstsachverständigen
Fritz Richter
Kassel
Downloads
Weihnachtsbaum-
erzeuger
Weihnachtsbäume werden in Hessen von den Forstbetrieben im Wald oder von kleinen Erzeugerbetrieben angebaut. Diese vermarkten ihre Naturbäume zu großen Teilen direkt aus der Kultur oder von kleinen Ständen an die Familien. Im Arbeitskreis Hessischer Weihnachtsbaum haben sich die hessischen Weihnachtsbaumerzeuger zusammengeschlossen, um eine gemeinsame und starke Vertretung ihrer Interessen zu erreichen. Weiterhin werden durch einen intensiven Informationsaustausch zwischen den Betrieben und gemeinsame Produktions- und Vermarktungsinitiativen positive Entwicklungen erreicht.
Fachgruppe
Forstsachverständige
Die Fachgruppe der freiberuflichen Forstsachverständigen in Hessen hat sich unter dem Dach des Hessischen Waldbesitzerverbandes gegründet. Sie setzt sich für die Interessen der Mitglieder ein, informiert diese über alle relevanten forstpolitischen Entwicklungen und unterstützt sie bei Fachfragen. Eine zentrale Aufgabe der Fachgruppe ist auch die Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft über Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung. Sie sind Mitglied und beraten den Hessischen Waldbesitzerverband e.V. als unabhängiges Gremium in forstfachlichen Fragen.
Fachlich bieten die freiberuflichen Forstsachverständigen ein breites Spektrum von Dienstleistungen rund um den Wald.
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Unsere Kreisgruppen
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