Hessisches Waldgesetz stärkt nachhaltige Waldbewirtschaftung und Eigentümerrechte
Der Hessische Waldbesitzerverband begrüßt die heute vom Hessischen Landtag beschlossene Änderung des Hessischen Waldgesetzes. Das Gesetz setzt wichtige Impulse für eine aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung und greift zentrale Anliegen der privaten und kommunalen Waldbesitzenden auf. Der Verband würdigt ausdrücklich, dass die Regierungsfraktionen von CDU und SPD im parlamentarischen Verfahren wesentliche Anregungen aufgenommen und praxistauglich weiterentwickelt haben.
Positiv bewertet der Verband insbesondere die neue Fassung der Klimaschutzfunktion des Waldes. Sie stellt stärker auf hohen Zuwachs, nachhaltige Holznutzung, Kohlenstoffspeicherung in Holzprodukten und die Substitution emissionsintensiver Materialien ab. Damit wird anerkannt, dass bewirtschaftete, stabile Wälder einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Auch bei Waldbrandprävention, kommunalen Rücklagen und Waldweideprojekten enthält das Gesetz wichtige Verbesserungen. Die gemeinsam mit dem NABU Hessen angeregte Regelung zur Waldweide schafft mehr Rechtssicherheit für freiwillige Kooperationen von Waldbesitz, Forstwirtschaft und Naturschutz. Ebenso begrüßt der Verband die neue Regelung zur digitalen Ausweisung von Wegen im Wald: Nicht legitimierte Wege und Pfade dürfen künftig grundsätzlich nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden digital ausgewiesen werden; die Gesetzesbegründung stärkt zudem zivilrechtliche Abwehrmöglichkeiten.
„Das neue Hessische Waldgesetz erkennt stärker an, dass Klimaschutz, Biodiversität, Erholung und nachhaltige Holznutzung zusammengehören. Für die Waldbesitzenden ist das ein wichtiges Signal“, erklärt Carl Anton Fürst zu Waldeck und Pyrmont, Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes.
Weiteren Handlungsbedarf sieht der Verband bei der Verkehrssicherung an Straßen und Schienen. Positiv bewertet der Verband, dass diese Frage im parlamentarischen Verfahren deutlich adressiert wurde, insbesondere auch durch den Änderungsantrag der Freien Demokraten. Private und kommunale Waldbesitzende tragen hier weiterhin hohe Kosten, Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten. Der Verband setzt darauf, dass dieser Impuls in der weiteren politischen Arbeit aufgegriffen wird und das Land Hessen die angekündigten Entlastungen zügig umsetzt.
„Wer stabile und klimafeste Wälder will, muss den Waldbesitzenden verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und faire Kostenverteilung geben“, so Fürst zu Waldeck und Pyrmont.
Der Hessische Waldbesitzerverband wird die Umsetzung des Gesetzes konstruktiv begleiten. Entscheidend ist nun eine praxistaugliche Anwendung im Interesse des Privat- und Körperschaftswaldes.
Kontakt: Christian Raupach, 0172/7803829
Pressemitteilung – 20.05.2026
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