Eichenprozessionsspinner weiter auf dem Vormarsch

Der Eichenprozessionsspinner breitet sich durch das warmtrockene Klima der letzten Jahre auch in Hessen immer weiter aus. Seine Raupen richten nicht nur Schaden an unseren Eichen an, sondern können auch Mensch und Tier gefährlich werden. Die Raupen durchlaufen 5 bis 6 Entwicklungsstadien, wobei diese ab dem 3. Larvenstadium reizend wirkende Brennhaare bilden. Diese Brennhaare tragen ein Nesselgift, welches den Raupen als Abwehr gegen Fressfeinde dient. Bei übermäßigem Kontakt mit diesen Brennhaaren kann das Nesselgift zu Hautausschlag, Bindehautentzündung aber auch Atemwegsreizung, Schwindelgefühl oder Fieber führen. Auch allergische Schockreaktionen können auftreten.
Der Eichenprozessionsspinners bevorzugt Bestandsränder, Einzelbäume und lichte Eichenwälder. Besonders gefährdet sind Erholungssuchende im Wald, Anwohner in direkter Nähe zu befallenen Bäumen, spielende Kinder und Waldarbeitende. Aber auch Hunde und andere Tiere können bei Kontakt mit den Brennhaaren erkranken und diese durch das Fell weiter verbreiten.
Es wird empfohlen befallene Gebiete so weit wie möglich zu meiden und die Raupen und deren Nester auf keinen Fall zu berühren. Sollte es doch zu einem Kontakt kommen sollte die Kleidung und Schuhe gewechselt und bei mindestens 60 °C gereinigt werden.
Waldtypische Gefahr
Trotz der möglichen Gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen und Tiere fallen auch die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners unter die “waldtypischen Gefahren”. Dies bedeutet, dass das Betreten des Waldes mit Befall für alle Erholungssuchenden auf eigene Gefahr geschieht.
…aber Fürsorgepflicht für Mitarbeitende
Bei Holzerntemaßnahmen in Eichenbeständen ist es immer wieder zu Gesundheitsbeschwerden von Waldarbeitenden, Försterinnen und Förstern nach Kontakten mit den Gespinstnestern der Eichenprozessionsspinner gekommen. Es gilt bei geplanten Holzerntemaßnahmen in Eichenbeständen daher gut zu beobachten und das Risiko abzuwägen, auch bei der Vergabe von Brennholz an Selbstwerber. In stark befallenen Regionen sollten Holzeinschläge in der Eiche möglichst verschoben werden.

Wer sind die Ansprechpartner?
Es gibt in Deutschland bislang keine gesetzliche Meldepflicht. Allerdings kann eine Meldung an die zuständigen Ämter trotzdem sinnvoll sein. So können die befallene Örtlichkeiten abgesperrt bzw. deutlich gekennzeichnet werden und ein massiver Befall frühzeitig verhindert werden. Das gilt vor allem für öffentliche Orte und Plätze wie beispielsweise Parkanlagen, Kindergärten und Schulen, Spielplätze etc.
Bei der Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern auf privaten Flächen sollte die Beseitigung aus gesundheitlichem Interesse unbedingt den Fachleuten überlassen werden.
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