Hessischer Waldbesitzerverband

Bundesregierung plant Novellierung des Bundeswaldgesetzes

Die Ampelkoalition in Berlin hat sich vorgenommen, das Bundeswaldgesetz zu novellieren. Im Koalitionsvertrag steht zu lesen „Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz“.
Ersten Gesprächen mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge deutet vieles auf eine vollständige Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes hin. Dabei wollen Grüne und SPD auch die ordnungsgemäße Forstwirtschaft gesetzlich definieren. Ein Unterfangen, das beim letzten Versuch, damals unter Landwirtschaftsministerin Renate Kynast (Bündnis 90/Die Grünen), gescheitert ist.
Der Hessische Waldbesitzerverband fordert vor einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes eine umfassende Prüfung der Eingriffe des Gesetzes in die Eigentumsrechte. Zweck des Bundeswaldgesetzes nach § 1 ist unter anderem ein Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit und der Belange der Waldeigentümer. Angesichts der ständig zunehmenden Anforderungen und rechtlichen Auflagen für die Bewirtschaftung des Waldes aus den Bereichen Naturschutz, Wasserrecht, Klimaschutz und Erholung kann derzeit von einem Ausgleich keine Rede sein. Es ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der Verbände, diese Überprüfung von der Bundesregierung und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu verlangen.

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