Artenhilfsprogramm durch Vertragsnaturschutz
Nachfolgend ein Artikel des Hessischen Umweltministeriums. Dieser erläutert, wie das Land den Schutz windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten in enger Zusammenarbeit mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern vertraglich vereinbaren will. Der Hessische Waldbesitzerverband ist als Vertragspartner des Landes beim Naturschutz im Wald an dem Projekt beteiligt.
Verträge werden in der Regel für zehn Jahre abgeschlossen und sollen um jeden Horstbaum bekannter Brutstätten von Schwarzstorch, Rotmilan oder Wespenbussard eine Schutzzone sichern, in der die Nutzung unterbleibt. Das Land bietet jedem Waldeigentümer, in dessen Wald eine Horstschutzzone gesichert werden soll im Gegenzug eine Ausgleichszahlung für den Nutzungsausfall von derzeit 200,- Euro pro Hektar Schutzzone und Jahr an. Der Radius der Horstschutzzone beträgt beim Schwarzstorchnest 200 Meter (= 12,5 Hektar) und beim Rotmilan und Wespenbussard 50 Meter (= 1 Hektar).
Mit der Versendung des Artikels wollen wir zur umfassenden Kommunikation mit Ihnen beitragen und hoffen auf fairen und verständnisvollen Umgang sowie zahlreiche Kooperationen zwischen den Naturschutzbehörden vor Ort und den Eigentümern der betroffenen Wälder.
Land und Waldbesitzende gemeinsam für den Schutz windenergiesensibler Arten – Hilfsprogramm ermöglicht Vertragsnaturschutz
Autorinnen: Kerstin Burkhart und Katharina Sabry
Im Rahmen des hessischen Energiegipfels wurde beschlossen, zwei Prozent der Landesfläche Hessens als sogenannte Windenergie-Vorranggebiete auszuweisen und diese primär zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Durch diesen Schritt soll der Ausbau der für die angestrebte Energiewende benötigten Windenergieanlagen beschleunigt werden. Einige Vogel- und Fledermausarten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Bechsteinfledermaus können jedoch sensibel auf die im Zuge des Windenergieausbaus notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Windenergieanlagen selbst reagieren. Das Land Hessen stärkt daher in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden und Waldbesitzenden die Populationen windenergiesensibler Arten außerhalb von Windenergievorrangflächen und hat hierzu Ende 2020 ein landesweites Hilfsprogramm ins Leben gerufen. Im Rahmen des Programms sollen Maßnahmen zum Schutz von störungsempfindlichen Vogel- und Fledermausarten durchgeführt werden, deren Nester bzw. Reproduktionsquartiere mehrheitlich im Wald liegen. Zu diesen können die Vogelarten Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard und Waldschnepfe sowie die Fledermausarten Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhaut-, Bechstein- und Mopsfledermaus gezählt werden. Für sie werden im Zuge des Hilfsprogramms außerhalb der Windenergievorranggebiete Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. Lebensräume werden mit dem Ziel aufgewertet, die Populationen dieser Arten zu stützen und diese trotz möglicher Verluste einzelner Individuen an Windenergieanlagen langfristig in einem guten Erhaltungszustand zu bewahren beziehungsweise dorthin zu entwickeln. Somit können idealerweise auch Genehmigungshindernisse für die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald innerhalb der Windenergievorranggebiete minimiert werden.
Um dies zu ermöglichen werden für die neun ausgewählten Arten zunächst weiterführende Untersuchungen durchgeführt und anschließend mit Hilfe der hierbei gewonnenen Erkenntnisse jeweils artspezifische Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt.
Ein wichtiges Grundprinzip ist dabei, dass die Maßnahmen im Körperschafts- und Privatwald auf freiwilliger Basis als Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.
Insgesamt lassen sich die Maßnahmen, die im Zuge des landesweiten Hilfsprogramms für windenergiesensible Arten geplant und umgesetzt werden sollen, grob in drei Kategorien einteilen:
- Maßnahmen zur Verbesserung des Kenntnisstands zu den betrachteten Arten durch weiterführende Untersuchungen wie etwa Kartierungen, Abgrenzungen von Quartieren und Maßnahmenflächen, Forschungen zur Lebensraumnutzung, in der Regel in Verbindung mit der Erarbeitung von Maßnahmenplanungen in den NATURA 2000-Gebieten. Diese bilden die Grundlage für die unter zweitens und drittens genannten Maßnahmen.
- Sicherung der Fortpflanzungsstätten durch den Schutz der Reproduktionsquartiere (Horste, Wochenstubenquartiere usw.), je nach Ansprüchen der jeweiligen Arten und deren Gefährdungsstatus durch die Einrichtung von nutzungsfreien Schutzzonen oder durch Schutzmaßnahmen zur Sicherung einzelner Bäume und bestimmter Strukturen.
- Maßnahmen zur artspezifischen Lebensraumverbesserung, beispielsweise durch Wiedervernässungsmaßnahmen oder die Anlage von anderen förderlichen Strukturen, mit dem Ziel, unter anderem die Nahrungsverfügbarkeit für die windenergiesensiblen Arten zu erhöhen.
Eine Vielzahl der im Rahmen des Programms erarbeiteten Schutzmaßnahmen wird im Staatswald umgesetzt. Doch auch im Körperschafts- und Privatwald sollen die Lebensräume der zu schützenden Arten durch freiwillige Kooperationen mit den Waldbesitzenden langfristig gesichert werden. Oftmals nehmen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer aus eigenem Engagement bereits seit vielen Jahren Rücksicht auf bekannte Vorkommen bedrohter oder störungsempfindlicher Arten in ihren Wäldern. Dieses Engagement gilt es mit dem Programm zu verstetigen und zu honorieren und darüber hinaus noch weitere Waldbesitzende über Vorkommen windenergiesensibler Arten in ihren Wäldern zu informieren und sie für vertragliche Vereinbarungen zum Schutz der windenergiesensiblen Arten zu gewinnen. Dabei ist eine gute Kommunikation der Schlüssel für ein erfolgreiches Gelingen. In die Abstimmung der im Rahmen des Programmes geplanten Maßnahmen sind daher neben den Naturschutzverbänden, den Oberen Naturschutzbehörden auch der Hessische Waldbesitzerverband sowie Vertreterinnen und Vertreter des Körperschaftswaldes im Rahmen einer Projektgruppe eingebunden.
Vor Ort klären die jeweils zuständigen Forstämter gemeinsam mit dem Sachbereich Waldnaturschutz in der Landesbetriebsleitung Waldbesitzende über Vorkommen windenergiesensibler Arten und mögliche Vertragsnaturschutzangebote auf.
Gemeinsam ist es Waldbesitzenden und Behörden so gelungen, im Rahmen des Hilfsprogramms für windenergiesensible Arten, zehn zunächst einjährige Verträge zur Einrichtung von Horstschutzzonen für den Schwarzstorch im Körperschafts- und einen im Privatwald abzuschließen. Im Zuge eines Pressetermins mit Frau Umweltministerin Priska Hinz, der Stadt Grünberg und dem Hessischen Waldbesitzerverband ist am 24. August 2022 schließlich der erste dieser bestehenden Verträge um 10 Jahre verlängert und so ein langfristiger Schutz eines bekannten Brutstandorts des Schwarzstorchs ermöglicht worden. Eine solche Vertragsverlängerung wird auch für die weiteren bereits abgeschlossenen Verträge anvisiert. Zudem werden zukünftig verstärkt weitere Arten wie Rotmilan, Abendsegler und Bechsteinfledermaus in den Fokus rücken. Gemeinsam können Waldbesitzende und Land so einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltige Energiewende und Erhalt der Artenvielfalt machen.
Christian Raupach
Geschäftsführender Direktor
Für Rückfragen unserer Mitglieder :
Christian Raupach
Taunusstr. 151
61381 Friedrichsdorf
Tel.: 06172 / 7047
Mobil: 0172 / 7803829
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