Neue Hessische Jagdverordnung in Kraft
Unter Federführung des Landesjagdverband Hessen e.V. ist es den Verbänden des Ländlichen Raums gelungen geplante Eingriffe ins Eigentum durch die neue Hessische Jagdverordnung zu entschärfen und eine nachhaltige Bejagung von Schalenwild sowie weiterer Arten praxistauglich sicherzustellen. Auch wurde die Rechtsgrundlage zum Artenschutz durch Bejagung invasiver Arten, wie Nilgänsen, verbessert.
Am 31.10.2022 ist die Änderung der Hessischen Jagdverordnung in Kraft getreten. Der erste Entwurf gab an einigen Punkten Anlass zum Wiederstand. Der Hessische Waldbesitzerverband hat in Abstimmung mit den Familienbetrieben Land und Forst, dem Hessischen Bauernverband, dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und dem Hessischen Landesjagdverband eine fundierte Stellungnahme erarbeitet.
Das Jagdrecht ist ein Eigentumsrecht. Beschränkungen von Jagdzeiten für bestimmte Wildarten, die dem Jagdrecht unterliegen stellen somit auch immer einen Eingriff ins Eigentum dar, und bedürfen rechtlicher Begründungen. Als Waldbesitzerverband liegt der Fokus auf das natürliche Verjüngungspotenzial des Waldes, wobei die Bejagung eine zentrale Rolle spielt. Diese muss Schwerpunktorientiert und zeitlich auf die jeweilige Biologie des Wildes abgestimmt sein. Rehböcke fangen im April an, ihre Territorien abzugrenzen. Sie scheuern (fegen) ihr neu gebildetes Gehörn an jungen Bäumen, um die Basthaut loszuwerden und ihre Duftmarkierung zu platzieren. Dabei können an den Forstkulturen und natürlich ausgesamten Waldverjüngungen in kurzer Zeit große Schäden entstehen. Das lässt sich verhindern, wenn ab dem 1. April auf den Anpflanzungen vor allem Rehböcke und Schmalrehe, Rotspießer und Schmaltiere erlegt werden.
Hegegemeinschaften spielen in der Abstimmung der Jagdausübungsberechtigten mit den Jagdrechtsinhabern und bei revierübergreifenden Entscheidungen über die Abschussplanung, Lebensraumgestaltung, Ermittlung der Populationsgröße und -dichte von Wildarten und deren Regulierung eine wichtige Rolle. Hier wurde von einer Bedeutungseinschränkung Kraft Verordnung abgesehen. Zur Unterstützung der Jagd auf die invasive Nilgans wurde die Jagdzeit auf den 1. August ausgeweitet. Jagdzeitbeginn laut alter Verordnung war der 1. September.
Hier finden Sie die jeweiligen Pressemeldungen des Landesjagdverbandes e.V. und des Hessischem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 31.10.2022:
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