Hessischer Waldbesitzerverband

Waldbesitzer trauern um Ehrenpräsident Wittekind Fürst zu Waldeck und Pyrmont

Der Hessische Waldbesitzerverband nimmt mit Dankbarkeit und Hochachtung Abschied von seinem langjährigen Ehrenpräsidenten, Wittekind Fürst zu Waldeck und Pyrmont, der am 16. Dezember im Alter von 88 Jahren gestorben ist.

Fürst zu Waldeck war vom 5. Dezember 1966 an Mitglied des Erweiterten Vorstands des Hessischen Waldbesitzerverbandes.

Am 11. Januar 1978 wurde Fürst zu Waldeck als Nachfolger von Fürst zu Ysenburg und Büdingen zum 2. Präsidenten des Hessischen Waldbesitzerverbandes gewählt und hat dieses Ehrenamt bis zum 15. Juni 1999 ausgeübt. In zahlreichen Gremien hat er auf Bundes- und Landesebene die Interessen der hessischen privaten und kommunalen Waldeigentümer wirkungsvoll vertreten. Es gelang ihm immer wieder, die verschiedenen Belange der forstwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe und der bäuerlichen Waldbesitzer, der Gemeinschaftswälder und waldbesitzenden Kommunen auf einen Nenner zu bringen und zu bündeln. Als weltoffener und freiheitlich denkender Mensch hatte er die Gabe, mit jedem reden zu können. Bei den Versammlungen und Veranstaltungen der Waldbesitzer war Fürst zu Waldeck stets präsent und ansprechbar. Zu allen wichtigen Themen war er jederzeit gut informiert und vertrat eine fundierte Meinung.

Als Präsident des Waldbesitzerverbandes hat Fürst zu Waldeck mehrere Reformen der Hessischen Landesforstverwaltung begleitet und sich immer für eine forstfachlich gute und bezahlbare Beratung und Betreuung der Tausenden Kleinwaldbesitzer in Hessen eingesetzt. Es begann mit der Auflösung der Landwirtschaftskammer in Hessen, bei der Fürst zu Waldeck sich für die Übernahme der Betreuung des Kleinprivatwaldes durch das Land eingesetzt hat. In seiner Amtszeit wurde in der Kreisgruppe Odenwald die Mobile Waldbauernschule entwickelt, für die er sich stark gemacht hat. Bei der Novellierung des Hessischen Forstgesetzes gelang es durch seinen Einfluss, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund, die staatliche Pflichtbeförsterung des Kommunalwaldes durch eine Wahlfreiheit der Kommunen zu ersetzen, wem sie die Bewirtschaftung ihres Waldes übertragen. Fürst zu Waldeck trat für einen kooperativen Naturschutz im Wald ein und war Gründungsmitglied des Naturschutzzentrums in Wetzlar.

Am 9. Juni 2001 wurde Fürst zu Waldeck für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken das Bundesverdienstkreuz verliehen. Im Jahr 2011 wurde Fürst zu Waldeck für seine Verdienste um den Wald mit dem Georg-Ludwig-Hartig-Preis geehrt.

Der Hessische Waldbesitzerverband verliert mit Fürst zu Waldeck einen geistigen Vater, der über Jahrzehnte die Geschicke des Verbandes gelenkt und die Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft in Hessen aktiv mitgestaltet hat. Seine tiefe Verbundenheit mit dem Wald und den Waldeigentümern, seine Schlagfertigkeit und sein Humor bleiben in lebendiger Erinnerung.

Hintergrund:

Von den rund 890.000 Hektar Wald in Hessen sind etwa 345.000 Hektar Staatswald (40%), 325.000 Hektar Körperschaftswald (35%, 418 Kommunen) und 220.000 Hektar Privatwald (25%, etwa 60.000 Waldeigentümer).

Kontakt: Christian Raupach, 0172/7803829

Aktuelles