Was können Waldeigentümer für einen angepassten Wildbestand tun?
Es gibt viele Möglichkeiten, Wildbestände und den zugehörigen Lebensraum in Einklang zu bringen:
Bessere Verteilung des Wildes durch Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums.
Dies können sein:
- Ruhezonen, in denen das Wild vor Störung verschont bleibt,
- Nahrungsflächen, auf denen das Wild tagsüber ungestört äsen kann,
- Einschränkung des Betretungsrechts für Waldbesucher, Maßnahmen zur Besucherlenkung,
um Störungen des Wildes zu reduzieren. - Reduktion des Wildbestandes durch höhere Abschussvorgaben.
Möglichkeiten zur Verbesserung des Lebensraumes für das Wild und zur Lenkung der Waldbesucher sollten genutzt werden, um dem Wild Rückzugsmöglichkeiten, Ruhezonen und Nahrungsangebot zu schaffen. Zur Regulierung des Wildbestandes und der Wilddichte sind die Jäger als Partner der Waldeigentümer gefordert. Es ist unsere Aufgabe als Waldeigentümer, die Jäger für unsere Ziele zu gewinnen. Vorschriften helfen nur solange, wie sie auch kontrollierbar und durchsetzbar sind. Gegenseitiges Vertrauen und der ständige Dialog sind in den meisten Fällen der Schüssel zum Erfolg.
Der Dialog mit den Jagdpächtern ist der Anfang einer Gesprächsreihe, die in den nächsten Jahren dauerhaft, regelmäßig und mit klarer Zielrichtung von jedem Waldeigentümer geführt werden sollte. Denn die Jagdpächter sind Teil des organisierten Jagdwesens und haben eine gewichtige Stimme.
Die Anpassung der Wildbestände an den völlig veränderten Lebensraum ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Aufbau artenreicher Mischwälder, die sich an die Veränderung des Klimas anpassen können, gelingt. Wo nachweislich seit langer Zeit überhöhte Wildbestände zu erheblichen Wildschäden führen, sollte die Regulierung durch Reduktionsabschuss sofort in Angriff genommen werden.
Die zum Teil riesigen Kahlflächen können nicht mit Wildschutzzäunen oder Einzelschutzmaßnahmen gegen Wildverbiss geschützt werden. Wenn für Aufforstungen Fördergelder in Anspruch genommen werden, muss der Waldeigentümer die Kulturen gegen Wildverbiss schützen, sonst besteht bei nennenswertem Ausfall der Setzlinge die Gefahr der Rückforderung der Förderung durch die Forstbehörde.
Gespräche müssen wir führen mit:
- den Vorständen der Jagdgenossenschaften. Denn jeder Waldeigentümer ist –sofern seine Grundeigentumsfläche geringer als 75 Hektar zusammenhängend ist – per Gesetz Teil der örtlichen Jagdgenossenschaft.
- Mit den Vorständen der Hegegemeinschaften, denn die jährliche Abschussplanung wird in den Versammlungen der Hegegemeinschaften zwischen den Revieren abgestimmt. Wildarten, für die ein behördlich genehmigter Abschussplan gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen erst bejagt werden, wenn der Abschussplan vorliegt. Für Rehwild gibt es in Hessen dreijährige Abschusspläne, so dass in der laufenden Planungsperiode immer mit Beginn der Jagdzeit auch geschossen werden darf. Bei Rotwild, Damwild, Sikawild und Muffelwild werden die Abschusspläne jährlich neu diskutiert und festgesetzt. Ohne genehmigten Abschussplan dürfen die betreffenden Wildarten nicht bejagt werden (Ordnungswidrigkeit). Drängen Sie bei der Unteren Jagdbehörde darauf, dass rechtzeitig vor dem Beginn der Jagdzeit am 1. April jedes Revier einen behördlich genehmigten Abschussplan hat. Als Grundstückseigentümer haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass der genehmigte Abschussplan dem Jagdausübungsberechtigten rechtzeitig zugestellt wird.
- Waldbegang mit dem Jagdpächter und seinen Mitjägern. Zeigen sie den Jägern in Ihrem Wald, wo Verbiss ist und was Sie tun, um junge Bäume dagegen zu schützen. Das Ziel muss es sein, möglichst viel natürliche Baumsaat zu bekommen, damit auf den Kahlflächen von alleine wieder Wald entsteht. Das gelingt dann am besten, wenn mit dem Abschuss gleich zu Beginn der Jagdzeit am 1. April begonnen wird.
- Bauen Sie in ihrem Wald an geeigneter Stelle Weisergatter (10 x 10 Meter große wilddichte Zäune, in denen sich natürlich ausgesäte Bäume ohne den Einfluss des Wildes entwickeln können). Der Vergleich der Vegetationsentwicklung innerhalb und außerhalb des Weisergatters gibt in wenigen Jahren Aufschluss über den Einfluss des Wildes auf das natürliche Verjüngungspotenzial des Waldes.
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