Hessischer Waldbesitzerverband

Umsetzung der Bundeswaldprämie

Dürre, Borkenkäferbefall und Stürme haben die deutschen Wälder in den letzten Jahren stark geschädigt. Die Bundesregierung hat aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket 500 Millionen Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder bereitgestellt.

Mit der einmaligen Prämie unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kommunale und private Waldbesitzer, die sich verantwortungsvollen Bewirtschaftung für den Erhalt der Wälder einsetzen. Die Bundeswaldprämie leistet damit einen Beitrag zum Erhalt der Wälder für unsere Gesellschaft.

Wer erhält die Prämie unter welchen Bedingungen?

Anträge können von kommunalen und privaten Waldbesitzenden gestellt werden, die eine Zertifizierung der Waldflächen nach PEFC, FSC oder Naturland nachweisen, das Zertifikat für mindestens 10 Jahre halten und die pflichtgemäße Entrichtung der Unfallversicherungsbeiträge bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau (SVLFG) nachweisen.

Wie hoch ist die Prämie?

Pro Hektar Waldfläche können je nach Zertifikat 100 oder 120 Euro beantragt werden. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 100 Euro. Die Prämie ist eine De-minimis-Beihilfe. Damit liegt die maximale Prämienhöhe bei 200.000 Euro.

Stand 16. Juni 2021, gerundet

  • 119.000 Anträge sind erfasst, davon 5180 von Städten und Gemeinden. Die Fläche, für die Anträge vorliegen, beträgt 5 Mio. Hektar Wald. Das entspricht 65 Prozent der bundesweiten Privat- und Kommunalwaldfläche. Die erfassten Anträge haben ein Antragsvolumen von 423 Mio. Euro.
  • 69.000 Anträge mit einer Gesamtsumme von 266 Mio.           Euro sind bereits ausgezahlt.        
  • 261Anträge wurden abgelehnt.
  • Median Antragsfläche (Hektar):   6,8

 

Im Zusammenhang mit der Bundeswaldprämie ist die zertifizierte Waldfläche bereits jetzt um über 900.000 Hektar im Privat- und Kommunalwald angestiegen (Anstieg um knapp 20 Prozent).

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