Verladeempfehlungen „Rohholz im Frachtcontainer“ veröffentlicht
Das Innenministerium, das Verkehrsministerium und das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen haben abgestimmte offizielle Empfehlungen für die Verladung von Holz in Seefrachtcontainern freigeben. Die Verladeempfehlung „Rohholz im Frachtcontainer“ wird den Innenressorts der anderen Bundesländer sowie dem Bundesamt für Güterverkehr über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Die Verladeempfehlung ist das Ergebnis von fast zwei Jahren zäher Verhandlungen, Fahrgutachten und fachlichem Informationsaustausch zwischen Polizei, Forstwirtschaft und Gütertransport-Unternehmen. Die Polizeidirektion Hessen Ost war der Auffassung, dass die Verladung von Rundholz in Seefrachtcontainern unzulässig sei und hatte etliche Spediteure mit Holzfracht für den Export auf der Fahrt zu Hafen gestoppt.
Es ist einigen privaten Forstbetrieben, allen voran der Riedesel Forstservice GmbH, HessenForst, dem Holzexporteur Ruschen, und vielen beteiligten Verhandlungspartnern der beteiligten Behörden und Unternehmen anderer Bundesländer zu verdanken, dass dieses Ergebnis zustande gekommen ist. Damit ist der Transport von Rundholz in Frachtcontainern unter Beachtung der Verladeempfehlungen rechtssicher und zulässig.
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