Hessischer Waldbesitzerverband

Informationen zum Buko 2022 FwZ

Überblick und Zusammenfassung

Bundeskongress Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

vom 06 bis 07 September 2022

Ausrichter: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

und AGDW- Die Waldeigentümer

Organisation Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)

Grundmotto: „Stärkung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ)“

Themen:

  • Stand Notifikation von Förderprogrammen für FWZ bei der EU-Kommission.
  •  Ziel: Freistellung von der De Minimis-Grenze
 
  • Änderung/Novellierung Bundeswaldgesetz Chancen und Risiken hinsichtlich Aufgabenerweiterung der FWZ und Honorierung von Ökosystemleistungen
  • Neue Förderung von zusätzlichen Ökosystemleistungen in 2022
  • Förderung kontra geltende Gesetze

 

Notifikation der Förderung von FWZ:   Das BMEL rechnet mit der offiziellen Notifizierung durch die EU-Kommission ca. im Frühjahr 2023.

Beachte!:   bis zur Notifizierungsbestätigung gelten für alle bis dahin gestellten Förderanträge die De-Minimis-Grenze

Novellierung Bundeswaldgesetz:

  • deutliche Forderung nach Aufgabenerweiterung der FWZ (FBG’en und Vereinigungen) im Bundeswaldgesetz auf die Bereiche Beratung, Organisation, Management
  • Darstellung von aktuellen Problematiken mit dem Waldbetretungsrecht
  • Klimaänderung und Probleme der Wiederbewaldung
 

Beachte allgemein!      Alle in einem Gesetz verankerten bzw. zu erbringenden Leistungen sind nicht mehr förder- bzw. ausgleichfähig, außer es wird im Bundeswaldgesetz ein Ausgleich für diese gesetzlichen Beschränkungen festgelegt.

  • Forderung nach Leistungsausgleich zwischen Nutzen für Allgemeinheit und dem Waldbesitz
  • praktikable Wiederbewaldung

 

zusätzliche Förderung von Ökosystemleistungen:

Ziel ist die Veröffentlichung und der Start des Förderprogramms zur Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes noch im September, Bewilligung der Mittel bis Ende des Jahres 2022

Antrag und Bewilligung erfolgen über die FNR

Beachte!: Prüfen Sie bitte selbst die Bedingungen und den Zeitrahmen der geförderten Maßnahmen auf Umsetzbarkeit in Ihrem Forstbetrieb!

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