Naturmonument „Grünes Band Hessen“
Das Hessische Umweltministerium hat Ende Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Ausweisung des Naturmonumentes „Grünes Band Hessen“ im Grenzstreifen zwischen Hessen und Thüringen vorgelegt. Mit einer Frist von nur vier Wochen in der Haupterntezeit und in den Schulferien konnte der Waldbesitzerverband Stellung nehmen.
Mit dem Schutzgebiet entlang der ehemaligen Grenze zur DDR sollen 8250 Hektar Landwirtschaftliche Fläche und Wald unter Schutz gestellt werden. Ziel ist die Erhaltung wertvoller Lebensräume und die Erhaltung der Erinnerungskultur im ehemaligen Grenzgebiet. Die Landesregierung will auch für zukünftige Generationen erlebbar machen, was die Teilung Deutschlands und der Grenzstreifen für die Menschen in der Region bedeutet hat.
Die Schutzgebietskategorie „Nationales Naturmonument ist in § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Die Flächen in einem Nationalen Naturmonument sollen wie ein Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt werden. Damit wären „…Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, … nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.“
Der Gesetzentwurf teilt das Gebiet in drei Schutzzonen mit unterschiedlich starken Ge- und Verbotsvorschriften auf. Aus den mitgelieferten Karten und Erläuterungen geht nicht hervor, wieviele private und kommunale Waldeigentümern mit welcher Waldfläche von der Ausweisung in welcher Schutzzone betroffen sind.
Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat den Gesetzentwurf gebilligt und in den Hessischen Landtag eingebracht. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs findet am Donnerstag, dem 22. September statt. Der Hessische Waldbesitzerverband setzt sich intensiv dafür ein, dass die Landesregierung den 2001 mit dem Hessischen Waldbesitzerverband, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag geschlossenen Rahmenvertrag für den Vertragsnaturschutz im Wald beachtet.
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