Hessischer Waldbesitzerverband

AGDW begrüßt Forderung des BMEL-Beirats nach „neuer Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft“

Wissenschaftlicher Beirat lehnt Definition von weiteren Mindeststandards der Waldbewirtschaftung im Bundeswaldgesetz ab und stellt  „Vielfalt des Waldes und der Eigentümer“ heraus

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat die Forderung des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik (WBW) beim Bundeslandwirtschaftsministerium nach einer „neuen Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft“ begrüßt. „Die künftigen Aufgaben und Herausforderungen der Waldeigentümer bringen weit höhere Lasten als in der Vergangenheit mit sich“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. „Es ist nur fair, wenn eine Gesellschaft, die den Wald mit all seinen Leistungen wie Klimaschutz, Erholung und Holzproduktion erhalten will, auch einen finanziellen Beitrag dazu leistet.“ Die Mittel für die GAK-Förderung und die Honorierung der Ökosystemleistungen müssten angesichts der sich verschärfenden Klimakrise deutlich erhöht werden, forderte Bitter.

Der WBW hatte in seinem Positionspapier als Leitidee einer zukünftigen Waldwirtschaft eine „Gesellschaftlich erwünschte forstliche Praxis“ empfohlen, die auf einem breiten Instrumentenmix basieren solle. Fundament seien die rechtlichen Mindeststandards der Waldbewirtschaftung, die sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergeben. Dazu gehöre beispielsweise das Betretungsrecht. Darüber hinaus sollten verschiedene Förderinstrumente (etwa zur Honorierung von Klimaschutz- oder Biodiversitätsleistungen), strukturelle Instrumente (etwa die Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse), die Bereitstellung geeigneter Informationen (inklusive Forschung) sowie Rahmenbedingungen für Kooperationen mit und zwischen privaten Institutionen implementiert bzw. weiterentwickelt werden.

„Besonders begrüßen wir, dass der WBW die Definition von weiteren Mindeststandards der forstlichen Praxis in der Novellierung des Bundeswaldgesetzes ausdrücklich ablehnt“, sagte Bitter. Der WBV schreibt: „Gerade in dynamischen natürlichen Systemen ist es durchaus sinnvoll, eine entsprechende Offenheit zu bewahren, um die zukünftigen Handlungsspielräume nicht wegen einer durch Umweltveränderungen ggf. schnell unpassend werdenden detaillierten gesetzlichen Regelung einzuschränken.“ Gegen starre, flächendeckend gültige und über die bisherigen Anforderungen hinausgehende Mindeststandards spreche auch, dass die Bewirtschaftungsintensitäten der Forstbetriebe sehr heterogen seien und die einzelnen Ökosystemleistungen regional und lokal ganz unterschiedliche Bedeutungen besitzen. „Eine gute Waldpolitik sollte daher von deutschlandweiten, pauschalen Anforderungen bzw. Nivellierungsbemühungen über die Waldbesitzarten hinweg absehen“, folgern die WBV-Autoren. Damit bestärken sie die AGDW in ihrem Engagement für die Vielfalt der Eigentümer, des Waldes und der Leistungen“. Bitter: „Zur Entwicklung unterschiedlicher Leistungsschwerpunkte einzelner Waldflächen ist die Waldbewirtschaftung flexibel zu gestalten, vielfältige Bewirtschaftungsformen sind zuzulassen. Das Recht der Waldbesitzenden, die Bewirtschaftung ihrer Wälder individuell zu gestalten, sollte gestärkt werden.“

Auch der WBW fordert die aktive Unterstützung der „Diversität der Waldstrukturen und Formen der Waldbewirtschaftung“. Dazu sollte der gesamte informationelle, strukturelle, finanzielle und regulative Instrumentenkasten genutzt werden. AGW-Präsident Bitter: „Vielfältige Wälder benötigen vielfältige Lösungen zur Steuerung und Reduzierung der Klimarisiken. Die künftigen Klimaveränderungen sind heute genauso wenig absehbar wie kommende Extremwetterereignisse und drohende Kalamitäten. Allzu konkrete gesetzliche Vorgaben für die Waldbesitzenden und für den bevorstehenden Waldumbau mindern die Optionsvielfalt zur Erreichung der Anpassungsziele.“

Der WBW verweist auf Mindeststandards, etwa das Betretungsrecht, angepasste Wildtierbestände, Vermeidung von Kahlschlägen oder Waldumwandlungen. Der geeignete Platz zur Konkretisierung der Mindeststandards sei aber nicht das Bundeswaldgesetz: „Mutmaßlich sind die Waldgesetze der Länder der richtige Ort für die Konkretisierung der vorgeschlagenen Mindeststandards.“ Alle gesellschaftlichen Erwartungen, die über diese Mindeststandards hinausgehen, sollten mit finanziellen Mitteln bzw. partnerschaftlichen Ansätzen unterstützt werden. Dazu zählten die Sicherung der Holzproduktion, Alt- und Totholzanteile, Erhalt der genetischen Vielfalt sowie Verzicht auf Pflanzenschutzmittel

AGDW-Präsident Bitter: „Bei der Novellierung des BWaldG ist zwingend zu berücksichtigen, dass der Erhalt von Flexibilität und ein Höchstmaß an Bewirtschaftungsfreiheit gemäß unserem Grundgesetz für die Waldbesitzenden unverzichtbar sind. Nur innerhalb von Rahmenbedingungen, die ausreichend Eigentümerautonomie gewähren, können angesichts von Unsicherheit und Langfristigkeit sachgerechte Entscheidungen getroffen werden, die einen klimastabilen Umbau der Wälder sichern. Gleichzeitig sollten aber die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass die großen Herausforderungen überhaupt angegangen werden können.“

Pressemitteilung – AGDW – Die Waldeigentümer – 27.01.2023

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