AGDW und Kleinprivatwald protestieren gegen die EU-Diskriminierung von Holz
Erneuerbare-Energie-Richtlinie RED III will Holz nicht mehr als erneuerbare Energie einstufen – Gravierende ökonomische und klimatische Folgen befürchtet
In einem Schreiben an die Teilnehmenden der Trilogverhandlungen zu RED III haben fast 800 Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) mit mehr als 260.000 Mitgliedern und mehr als 2,4 Mio. Hektar Waldfläche gegen die Diskriminierung von primärer holzartiger Biomasse als nicht erneuerbare Energiequelle protestiert. „Die im Parlamentsbeschluss vorgesehene Stufenlösung zum Auslaufen der Anrechenbarkeit ist grundsätzlich nicht akzeptabel und in der Praxis nicht handhabbar“, schrieb AGDW-Präsident Andreas Bitter im Namen der FBGs. Mit einem vom EU-Parlament beschlossenen sukzessiven Wegfall der Einordnung als erneuerbare Energie bis 2030 würde Holz zum Rohstoff zweiter Klasse. Den EU-Mitgliedsstaaten würde der Weg geebnet für CO2-Abgabe auf Brennholz. Der Zeitpunkt, an dem nur noch erneuerbare Energieträger erlaubt sein werden, markiere dann das endgültige Aus für Brennholz, so Bitter.
Eine Einschränkung der Brennholznutzung sei nicht nur klimaschädlich und der Waldpflege abträglich, sondern auch wirtschaftlich ein Rückschlag für die vielen kleineren Waldbesitzenden. Geringwertige Holzsortimente wie auch Ast- und Kronenholz seien meist nur regional als Energieholz zu verwerten. Verbleibt dieses Holz künftig im Wald, weil es nicht mehr vermarktbar ist, entgehen den Waldbesitzenden wichtige Einnahmen. Zusätzlich entstehen durch natürliche Zersetzung des Totholzes im Wald schädliche CO2-Emissionen (sog. kalte Verbrennung) denen – im Gegensatz zur thermischen Nutzung des Holzes – kein Ausgleich durch den Ersatz fossiler Rohstoffe entgegensteht. „Das wäre ein massiver Rückschritt für den Klimaschutz und für die Ziele des Green Deals“, schreibt Prof. Bitter.
Ziel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II (Renewable Energy Directive) von 2018 war die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030. Die Richtlinie sieht ein verbindliches Ziel von mindestens 32 % erneuerbarer Energien im Bruttoendverbrauch der Union vor. Die Nachfolgeregelung RED III soll diese Ziele weiter ausbauen. Über den EU-Parlamentsbeschluss wird im Trilog, einem paritätisch zusammengesetzten Dreiertreffen, zwischen EU-Ministerrat und Europäischem Parlament (EP) unter Moderation der EU-Kommission weiterverhandelt. Der European Green Deal (Europäischer Grüner Deal) ist ein von der EU-Kommission im Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der EU auf null zu reduzieren und somit als erster „Kontinent“ klimaneutral zu werden
Pressemitteilung – AGDW – Die Waldeigentümer – 24.01.2023
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