Hessischer Waldbesitzerverband

Rechtsgutachten zum Solarpaket I: Duldungspflicht und gesetzlich fixierte Entschädigung sind verfassungswidrig

Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Duldungspflicht von Leitungen zu Windenergie- oder PV-Anlagen verbunden mit einer Entschädigung von nur 5 Prozent des Grundstücksverkehrswerts ist evident verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis eines heute veröffentlichten Rechtsgutachtens der Berliner Kanzlei Heinichen Laudien, das von den Verbänden AGDW – Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst in Auftrag gegeben worden war. Für den 19. Oktober ist die erste Lesung des Solarpakets I im Bundestag angesetzt, in dem die Duldungspflicht festgeschrieben werden soll.

AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter sagte heute in Berlin: „Das Rechtsgutachten bestätigt eindeutig, dass eine vom Gesetzgeber festgesetzte Entschädigung in Höhe von nur 5 Prozent des Verkehrswertes unserem Grundgesetz widerspricht. Hier sind marktübliche Vergütungen anzusetzen, die auch das Ertragspotenzial der zu bauenden Anlage berücksichtigen sollten. In der Folge ist die Duldungspflicht verfassungswidrig. Wir hoffen sehr, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diese Rechtseinschätzung aufgreifen und im parlamentarischen Verfahren substanzielle Änderungen vornehmen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt im Interesse der Waldbesitzer, darf aber in keinem Fall die berechtigten Eigentümerinteressen ignorieren.“

„Eine Verhandlungslösung ist dem dirigistischen Eingriff allemal vorzuziehen. Das Gutachten untermauert dies juristisch“, kommentierte der Sprecher der AGDW-Betriebsleiterkonferenz, Karl-Joachim v. Brandenstein, das Ergebnis des Rechtsgutachtens. 

Das vollständige Gutachten ist unter folgendem Link verfügbar:

https://www.waldeigentuemer.de/wp-content/uploads/2023/10/HEINICHEN_RECHTSGUTACHTEN_SOLARPAKET_I_2023.pdf

Pressemitteilung – AGDW – Die Waldeigentümer – 18.10.2023

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