Hessischer Waldbesitzerverband

Waldbesitzer kritisieren umstrittenes Renaturierungsgesetz als „überflüssigen Schritt zurück in die Vergangenheit“

„Umsetzung wird in der Praxis scheitern“ – Zukunftsfester Wald entsteht durch motivierte Förster, nicht durch Vorschriften

Bei den deutschen Waldeigentümern ist das heutige Votum des EU-Parlaments für das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) auf heftige Kritik gestoßen. „Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sagte Ivo von Trotha, AGDW-Präsidiumsmitglied und Vizepräsident des europäischen Waldbesitzerverbandes CEPF. „Das ist ein völlig überflüssiger Schritt zurück zu den Fehlern der Vergangenheit.“ Wie schon bei Natura 2000 oder der Ausweisung von FFH-Gebieten würde versucht, hohe Zielmarken mit Vorschriften und Regulierung, aber ohne Finanzierung zu erreichen. „Es ist jetzt schon absehbar, dass die Umsetzung in der Praxis scheitern wird“, sagte von Trotha: „Der Wald wird durch motivierte Förster und Waldbesitzer zukunftsfest gemacht, nicht durch Vorschriften.“ Das NRL bringe keinen Mehrwert zu den bestehenden Zielen der FFH-Richtlinien. Mit deren Umsetzung erfüllten die EU-Mitgliedstaaten bereits alle in der UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UNCBD, Convention on Biological Diversity) international vereinbarten Ziele.

Konkret bemängeln die Waldbesitzer zusätzliche Bürokratie durch neue NRL-Indikatoren für die Wiederherstellung. Statt wie in den ersten Entwürfen 3 von 5 Indikatoren auswählen zu lassen, müssen bei NRL-Flächen nun mindestens 6 von 7 Indikatoren gewählt werden. „Damit wird dem Waldbesitzer in der Konsequenz die Wahlfreiheit genommen“, sagte von Trotha. Zwei der Indikatoren seien zudem offenbar ideologisch geprägt. Der Indikator „Anteil der Wälder, die von einheimischen Baumarten dominiert werden“ ist angesichts der erwiesenen zunehmenden Inkompatibilität einheimischer Baumarten mit der Klimaerwärmung ein Rückschritt. Der Indikator „Anteil der Wälder mit ungleichmäßiger Altersstruktur“ ignoriere die Erfordernisse der Wiederbewaldung auf den großflächigen Schadflächen. Ein weiterer Indikator sei ein offensichtlich praxisferner Fehlgriff: Die „Waldvernetzung“ als Indikator heranzuziehen, verkenne, dass dessen Umsetzung außerhalb der Einflussnahme des Forstsektors liegt. Ein Wald sei entweder da oder nicht, er könne nicht zusätzlich als Vernetzungsstruktur einfach angelegt werden kann.

Das EU-Parlament hatte am Dienstagmittag das EU-Renaturierungsgesetz mit knapper Mehrheit gebilligt. Das umstrittene Nature Restoration Law (NRL, Gesetz zur Wiederherstellung der Natur) hat damit eine der letzten Hürden vor seinem Inkrafttreten genommen. Bis 2030 sind Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen in der EU vorgesehen.

Pressemitteilung – AGDW – Die Waldeigentümer – 27.02.2024

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