Widerstand gegen Kabinettsbeschluss: Waldeigentümer strikt gegen Abschaffung des grünen Kennzeichens

Überproportionale Belastung der kleinen und mittleren Waldbauern befürchtet.
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat sich strikt gegen die geplante Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge („Grünes Kennzeichen“) und des Steuerrabatts für Agrardiesel gewehrt, wie sie das Bundeskabinett heute beschlossen hat. „Für die rund 2 Millionen privaten Waldeigentümer würde dies eine weit überproportionale Belastung bedeuten“, sagt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Schon eine Mehrbelastung von einigen hundert Euro pro Schlepper und Jahr würde die Waldeigentümer bei einer durchschnittlichen Waldfläche von unter 3 Hektar empfindlich treffen. „Die Folge wäre, dass viele der oft älteren Fahrzeuge von kleinen und mittleren Waldbesitzern abgemeldet und letztlich verkauft würden und so in dringenden Fällen wie Unwetterschäden oder Schädlingsbefall nicht mehr zur Verfügung stünden.“
Waldeigentümer veröffentlichen Film zu den acht häufigsten Irrtümern über den Wald

Neuer Imagefilm der AGDW betont Nachhaltigkeitsprinzip der Waldwirtschaft.
Der neue Imagefilm des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer stellt die acht häufigsten Irrtümer über den Wald in den Mittelpunkt. Darunter finden sich beispielsweise als Irrtum 1, dass nicht bewirtschafteter „Urwald“ der beste Klimaschutz sei, oder Irrtum 2, dass Holznutzung zur Abholzung von Wäldern führt und damit schädlich für das Klima sei. Das Gegenteil ist der Fall: In einem ungenutzten Wald halten sich CO2-Bindung und -Abbau annähernd die Waage. Ziel muss es aber sein, möglichst viel CO2 im Wald und in langlebigen Holzprodukten zu speichern. Das funktioniert nur im Wirtschaftswald, in dem auch Holz für solche Produkte entnommen wird. Für jeden Baum, der geerntet wird, wird ein neuer gepflanzt. Das ist das Nachhaltigkeitsprinzip der Waldwirtschaft.
Neuer Entwurf Bundeswaldgesetz: Nur wenige Änderungen – „BMEL weiter auf dem Holzweg“

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer kritisiert den aktuellen kaum veränderten Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes, der am 4. Dezember vom BMEL an die anderen Ministerien zur Ressortabstimmung verschickt wurde, weiterhin in aller Deutlichkeit. Von einem ersten im November an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf hatte sich Bundeswaldminister Cem Özdemir sogleich öffentlich distanziert.
Nachhaltige Tradition: Weihnachtsbaumübergabe an die Staatskanzlei

In der festlichen Vorweihnachtszeit hat der Arbeitskreis Hessischer Weihnachtsbaum gemeinsam mit dem Hessischen Waldbesitzerverband auch in diesem Jahr eine schöne Tradition aufrechterhalten: die feierliche Übergabe des Weihnachtsbaums an die Staatskanzlei.
Übergeben wurde der Baum von Präsident zu Waldeck und der Hessischen Weihnachtsbaumkönigin Alexa I. an Ministerpräsidenten Boris Rhein und dem Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer.
Entwurf Bundeswaldgesetz: „Allenfalls erste Diskussionsgrundlage voller handwerklicher Mängel“

Behördliche Gängelung der Waldbesitzer befürchtet – Proteste wie beim Heizungsgesetz prophezeit
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat den zwischen den grünen Ministerien BMUV und BMEL abgestimmten Entwurf zu einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes grundsätzlich kritisiert und als „allenfalls erste Diskussionsgrundlage mit vielen handwerklichen Mängeln“ bezeichnet. „Unsere Mitgliedschaft lehnt den Entwurf in Gänze ab“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Entsetzt haben die privaten Waldbesitzer in Deutschland zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Holzproduktion im Entwurf als nachrangig betrachtet wird. „Dies wird der Rolle von Wald und Holz als oft einzige Erlösquelle der Forstbetriebe und als Wirtschaftsfaktor mit einer Wertschöpfung von fast 60 Mrd. Euro gerade im ländlichen Raum nicht gerecht.“ Auch die strikte Beschränkung der Baumartenwahl auf „weit überwiegend heimische Baumarten“ widerspreche den Herausforderungen durch den Klimawandel und den dadurch veränderten Standortbedingungen. Ohnehin zeichne sich der Entwurf an vielen Stellen durch „große Praxisferne“ aus, etwa bei der Beschränkung der Feinerschließung auf 40 Meter Rückegassenabstand.
Waldeigentümer: Ziele des Nature Restoration Law der EU sind unrealistisch

Finanzierungsgrundlage nicht geklärt – „Bundesregierung sollte pragmatisch statt dogmatisch umsetzen“
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat den am späten Donnerstagabend in Brüssel ausgehandelten Kompromiss zum Naturwiederherstellungsgesetz (Nature Restoration Law, NRL) als „unrealistisch“ und „in dieser Form nicht zu erreichen“ kritisiert. Ivo von Trotha, AGDW-Präsidiumsmitglied und Vizepräsident des europäischen Waldbesitzerverbandes CEPF, wies darauf hin, dass eine Umsetzung insbesondere an der fehlenden Finanzierungsgrundlage scheitern dürfte: „Überhöhte Ziele, aber kein Geld – das ist eine toxische Mischung.“
Kommunalwaldkonferenz 2023

Die 60 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Kommunalwaldkonferenz 2023 des Hessischen Waldbesitzerverbandes bekamen von kompetenten Referenten im Bürgerhaus Gambach aktuelle Information über Forstpolitik und Forstbetrieb. Zum Gedankenaustausch und Kontakte knüpfen bietet die jährlich stattfindende Tagung während der Kaffeepause und des Mittagessens in der kommunalen Familie viel Gelegenheit.
Waldsymposium der AGDW: Dank an Özdemir für Erhalt der GAK-Förderung

Landwirtschaftsminister zum Bundeswaldgesetz: „Ich komme aus Baden-Württemberg, da enteignen wir nicht“ – Kein verpflichtender Vorratsaufbau
Auf dem AGDW-Waldsymposium in Berlin hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die rund 120 Teilnehmer informiert, dass der drohende Wegfall der GAK-Förderung für Waldumbau und Wiederbewaldung abgewendet werden konnte. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die GAK-Förderung in dieser Höhe weitergeführt wird“, sagte Özdemir. Zwar sei der Bundeshaushalt noch nicht beschlossen, doch: „Es sieht gut aus, dass die GAK-Maßnahmen 2024 aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.“
Rechtsgutachten zum Solarpaket I: Duldungspflicht und gesetzlich fixierte Entschädigung sind verfassungswidrig

Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Duldungspflicht von Leitungen zu Windenergie- oder PV-Anlagen verbunden mit einer Entschädigung von nur 5 Prozent des Grundstücksverkehrswerts ist evident verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis eines heute veröffentlichten Rechtsgutachtens der Berliner Kanzlei Heinichen Laudien, das von den Verbänden AGDW – Die Waldeigentümer und Familienbetriebe Land und Forst in Auftrag gegeben worden war. Für den 19. Oktober ist die erste Lesung des Solarpakets I im Bundestag angesetzt, in dem die Duldungspflicht festgeschrieben werden soll.
Waldbesitzer: „EU-Lieferketten-Verordnung ist für Wälder in Deutschland ein überflüssiges bürokratisches Monstrum“

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse befürchten Überbürokratisierung durch EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten – „Bärendienst“ für klimaresilienten Waldumbau befürchtet
Auf dem Bundeskongress Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ) in Berlin haben zahlreiche Vertreter des Privatwaldes und der FWZ vor einer Überbürokratisierung durch die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) gewarnt. „Die Bundesregierung sollte alles tun, um die nun leider notwendige Umsetzung für den Privatwald und die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse kleiner und mittlerer Waldeigentümer so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalteten“, forderte Prof. Andreas Bitter, Präsident des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer. Auf die rund 2 Millionen deutschen Privatwaldbesitzer kämen sonst nicht zu schulternde Dokumentationspflichten zu, die in der Konsequenz eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in vielen Fällen uninteressant machten. „Dadurch würden wir dem notwendigen klimaresilienten Waldumbau einen Bärendienst erweisen“, so Bitter.